Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft

Die Stiftungsversammlung wird sich künftig aus allen Stifterinnen und Stiftern der Stiftung sowie anderen geeigneten Personen zusammensetzen. Diese weiteren Personen werden vom Vorstand zur Versammlung eingeladen. Unternehmen und Organisationen haben dabei die gleichen Rechte wie Einzelpersonen.

Der Stiftungsvorstand wird voraussichtlich einmal im Jahr zur Stiftungsversammlung einladen.

Folgende Aufgaben werden Teil der Stiftungsversammlung sein:

  • den Vorstand bei der Weiterentwicklung der Förderpolitik unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und kultureller
    Veränderungen unterstützen;
  • die öffentliche Darstellung der Arbeit der Stiftung in Absprache mit dem Vorstand;
  • den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks entgegennehmen;
  • Zustiftungen und Zuwendungen durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit dem Vorstand gewinnen.