Treuhandstiftung

Ihre eigene Stiftung unter unserem Dach 

Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige Stiftung genannt) kommt der Gründung einer völlig eigenständigen Stiftung sehr nahe. Der Unterschied wird erst bei genauerer Betrachtung sichtbar.

Rechtlich handelt es sich um ein Sondervermögen, das Sie als Stifter oder Stifterin einem Treuhänder zur Verwirklichung Ihres gewünschten Stiftungszwecks übertragen.

Die Elsa-Stiftung als Ihre Treuhänderin

Wir übernehmen gerne die Rolle der Treuhänderin für Ihre Stiftung. Grundlage ist ein Treuhandvertrag, der Ihre individuelle Stiftungssatzung enthält. Wichtige Voraussetzungen:


• Der Stiftungszweck muss mit dem Zweck der Elsa-Stiftung vereinbar sein

• Die Erträge sollten überwiegend den Aufgabenfeldern der Nieder-Ramstädter Diakonie zugutekommen


Als Treuhänderin regeln wir alle Formalitäten und setzen um, was im Treuhandvertrag festgeschrieben ist.


Ihre Vorteile auf einen Blick

• Flexibilität: Stiftungsorgane sind nicht zwingend vorgeschrieben

• Steuervorteile: Identisch mit einer rechtsfähigen Stiftung

• Individuelle Gestaltung: Ihre eigene Satzung und Zweckbestimmung

• Professionelle Betreuung: Wir übernehmen die gesamte Verwaltung

Persönliche Beratung

Planen Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Elsa-Stiftung? Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Gemeinsam entwickeln wir das Stiftungsgeschäft und den Treuhandvertrag für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.