Häufige Fragen
Eine Spende wirkt „zeitnah“. Möchte man etwas unterstützen, das innerhalb von maximal zwei Jahren umgesetzt werden soll, kann das eine gute Möglichkeit sein. Für eine langfristige Unterstützung ist eine Zustiftung oder die Gründung eines Stifterfonds unter dem Dach der Elsa-Stiftung zielführender.
Eine Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen. Nur die Erträge des Vermögens stehen für die Erfüllung des Stiftungszwecks bereit. Eine Zustiftung wird also dem Stiftungsvermögen auf Dauer zugeführt und bleibt „auf ewig“ erhalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dabei: Steuerliche Unterschiede. Während bei Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ermöglichen Zustiftungen einen langfristigen steuerlichen Vorteil, da sie bis zu einer Million – bei Ehepartnern zwei Millionen – über zehn Jahre steuerlich abgesetzt werden können. Das kann bei der Vermeidung von Erbschaftssteuern eine Rolle spielen.
Wir freuen uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Im gemeinsamen Gespräch erörtern wir, welche Form der (Zu-)Stiftung zu Ihren Wünschen und Ideen passt. Gerne können Sie vorab schon den Zeichnungsbrief unterzeichnen.
Das Geld wird anhand von Anlagerichtlinien angelegt, diese sind solide und nachhaltig. Neben Renditegesichtspunkten können bei der Anlage des Stiftungsvermögens auch soziale, ökologische und ethische Gesichtspunkte beachtet werden. Die Überprüfung erfolgt durch eine Wirtschaftsprüfung. Darüber hinaus wird es ein Gremium geben, welches gemeinsam über eine solide und nachhaltige Geldanlage entscheidet.
Ja, Sie können bestimmen, was mit Ihrem Geld unterstützt werden soll. Nennen Sie uns eine Zielgruppe, die Ihnen besonders am Herzen liegt. Gemeinsam finden wir so die beste Möglichkeit für Sie, zu unterstützen.
Tatsächlich ist die NRD keine eigentliche Stiftung nach dem heutigen Sprachgebrauch. Sie ist aufgrund ihres hohen Alters ein sogenannter „altrechtlicher Stiftungsverein“. Der Begriff Stiftung ist nicht geschützt. Mit der Elsa-Stiftung für Diakonie und Teilhabe gründen wir nun eine „richtige“, rechtsfähige Stiftung nach dem Bundesgesetzbuch.
Ja, Sie dürfen als
Angehöriger Stifter oder Stifterin werden. Da aufgrund gesetzlicher Vorgaben Verschiedenes zu
beachten ist, sprechen Sie uns bitte an.
Des
Weiteren könnte auch das Behindertentestament für Sie von Interesse sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
